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Den nur Vorausschauenden sei gesagt: Auch aus Vorsicht ist gelegentlich Rücksicht geboten.

Anselm Vogt
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Wir lieben lange Waldspaziergänge zu jeder Jahreszeit. Auch mit dem Rad fahren wir lieber über Waldwege als durch verkehrsreiche Städte. Und obwohl unsere Wälder oft forstwirtschaftlich genutzt werden, sind sie empfindliche Ökosysteme, zu deren Schutz wir einige Regeln kennen und beachten sollten. Einige dieser Regeln dienen nicht nur der Schutz der Natur sondern auch Ihrer eigenen Sicherheit.

Verhaltensregeln für Ihren Aufenthalt im Wald

Nehmen Sie Rücksicht auf die Tiere des Waldes. Waldtiere stehen unter Schutz und dürfen nicht unnötig gestört werden. Gerade in der Brut- und Setzzeit von März bis Juli benötigen die Tiere viel Ruhe. Auch im Winter ist es wichtig, die Tiere nicht unnötig aufzuscheuchen. Vermeiden Sie außerdem Ruhestörungen und Lärm durch laute Musik.

Das Fällen von Bäumen und das Schneiden von Ästen ist verboten. Schnitte in die Rinde verletzten einen Baum. Durch diese Schnittwunden können Krankheitserreger und Schädlinge eindringen und den Baum schädigen.

Zerstören Sie Pflanzen nicht mutwillig und achten Sie, auf was Sie treten. Blumen, Beeren, Nüsse, Kräuter und Pilze dürfen Sie, sofern diese nicht unter Naturschutz stehen, in kleinen Mengen für den Eigengebrauch pflücken. In Natur- und Nationalparks ist dies meist komplett verboten – beachten Sie die an den Eingängen aufgestellte Beschilderung.

Grillen und offenes Feuer sind im Wald aus Gründen des Bandschutzes nur an speziellen Grillplätzen erlaubt. Dabei muss eine Mindestentfernung von 100 Metern zwischen der Feuerstelle und dem Waldrand eingehalten werden. Ein Picknick im Wald ist grundsätzlich erlaubt und bietet die Gelegenheit zu einem schönen Naturerlebnis. Ausnahmen bestehen in Schutzgebieten. Der entstehende Müll muss entsorgt werden. Das Schlafen im Freien, z.B. in einem Schlafsack, ist erlaubt. Dagegen ist das Bauen fester Unterstände und das Aufschlagen von Zelten verboten bzw. genehmigungspflichtig.

Aus Gründen des Wildschutzes und der unbeschwerten Erholung dürfen motorisierte Fahrzeuge Waldwege nur dann befahren, wenn eine Sondererlaubnis vorliegt. Auch das Parken ist im Wald oder auf Waldwegen verboten. Stellen Sie Ihr Fahrzeug nur auf ausgewiesenen Wanderparkplätzen ab.

Falls es keine besonderen Verbote gibt, ist in Wäldern das Joggen und Wandern auch querfeldein erlaubt. Sie dürfen auch auf Waldlichtungen beispielsweise Ball spielen. Wenn es aber ausgewiesene Wanderwege gibt, dann nutzen Sie besser diese. Das ist für die Natur schonender.

Hochsitze oder Bienenstöcke sind besonders für Kinder interessant. Aber Hochsitze sind keine Abenteuerspielplätze und Bienenstöcke nicht ungefährlich. Hier gilt: ansehen erlaubt, betreten verboten. Nur befugte Personen wie Jäger oder Imker dürfen solche oder ähnliche Anlagen nutzen. Das gleiche gilt auch für „Holzpolter“. Die aufgestapelten Holzstämme, die oft am Rand von Waldwegen gelagert werden, sind keine Klettergerüste. Das Betreten von Holzpoltern ist gesetzlich verboten!

Beachten Sie außerdem forstwirtschaftliche Sperrungen und betreten Sie den Bereich zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht.

Nur auf geeigneten oder besonders ausgeschilderten Wegen sind im Wald das Radfahren und Reiten erlaubt. Gibt es ausgewiesene Rad- oder Reitwege, so dürfen nur diese genutzt werden. Querfeldein- oder Crossfahren mit Mountainbikes ist grundsätzlich verboten. Das Off-Road-Fahren kann die Vegetation und den Waldboden schädigen.

Hunde dürfen zwar in den Wald, sie dürfen aber auf keinen Fall Wildtieren hinterherjagen. In Hessen besteht keine Leinepflicht. Eine besondere Verantwortung obliegt Hundehaltern während der Setz- und Brutzeiten (1. März – 15. Juli).

Das Rauchen im Wald ist in Hessen grundsätzlich nicht gestattet. Seien Sie dennoch mit offenem Feuer im Wald extrem vorsichtig. Halten Sie sich an verhängte Rauchverbote und grillen Sie nur auf ausgewiesenen Plätzen.